BFH vom 25.02.1970
VII R 117/68
Fundstellen:
BFHE 98, 381
BStBl II 1970, 545

BFH - 25.02.1970 (VII R 117/68) - DRsp Nr. 1997/10114

BFH, vom 25.02.1970 - Aktenzeichen VII R 117/68

DRsp Nr. 1997/10114

»Gemäß Art. 177 Abs. 1 und 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25.03.1957 wird dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verstößt es gegen Art. 37 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, wenn ein Mitgliedstaat, in welchem die Einfuhr von Branntwein einem staatlichen Monopol unterliegt, auf aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte weinhaltige Getränke, z.B. Wermutwein, hinsichtlich des eine gewisse Grenze übersteigenden Weingeistes ab 01.04.1966 eine Abgabe zum Ausgleich der Steuerbelastung inländischen Branntweins erhebt, während bis dahin eine solche Abgabe regelmäßig nur erhoben wurde, wenn durch Zusatz von Weingeist das ursprüngliche Erzeugnis, z.B. Wein, seinen Charakter als solches verloren hätte?«