I. Streitig war bei der Einkommensteuerveranlagung 1972 der Kläger und Beschwerdegegner (Beschwerdegegner) -Eheleute- im Rahmen ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ob ein Versicherungsbeitrag zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten oder zu den Herstellungskosten ihres Einfamilienhauses zu rechnen ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|