I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, streitet mit dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -FA-) um die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Kapitalverkehrsteuergesetzes (KVStG 1959). Sie befaßt sich nach ihrem Gesellschaftsvertrag mit dem "Betrieb der dem ... (einem Sportverband) gehörigen Sportschule", insbesondere mit der "Betreuung bezüglich Unterkunft und Verpflegung aller jugendlichen Aktiven, Funktionäre des ... (Sportverband), die zur Durchführung von Kursen in die Sportschule entsandt werden", sowie mit der "Betreuung und Verpflegung von Gästen und Sportfreunden des ... (Sportverband)". Ihre Gesellschafter sind Vorstandsmitglieder des Sportverbandes; sie halten die Gesellschaftsanteile für diesen treuhänderisch. Die Klägerin übt ihre Tätigkeit in Räumen aus, die sie vom Sportverband gepachtet hat.
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