I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger), der als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezieht, Einkünfte aus schiedsrichterlicher Tätigkeit als Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit nach § 34 Abs. 4 EStG begünstigt versteuern kann.