BFH vom 25.04.1974
VIII R 166/73
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BStBl II 1974, 642

BFH - 25.04.1974 (VIII R 166/73) - DRsp Nr. 1997/12108

BFH, vom 25.04.1974 - Aktenzeichen VIII R 166/73

DRsp Nr. 1997/12108

»Eine freiberufliche erzieherische Tätigkeit kann ohne Ablegung einer fachlichen Prüfung, z.B. aufgrund eigener praktischer Erfahrungen, ausgeübt werden.«

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin betriebt seit 1964 mit Genehmigung der Regierung des Saarlandes, Ministerium für Arbeit und Sozialwesen, unter der Auflage ein Kinderheim, eine geprüfte Kinderpflegerin einzustellen, da die Klägerin nicht geprüfte Kinderpflegerin ist. Im Jahre 1966 hat das Landesjugendamt des Saarlandes die Klägerin von der Pflicht zur Einholung der Erlaubnis der Aufnahme jeden einzelnen Kindes nach § 28 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (BGBl I 1961, 1205) unter der Auflage der Einstellung einer zusätzlichen Kindergärtnerin befreit.