BFH - 25.04.1985 (IV R 92/82) - DRsp Nr. 1997/16228
BFH, vom 25.04.1985 - Aktenzeichen IV R 92/82
DRsp Nr. 1997/16228
»Unter der Geltung der Reichsabgabenordnung war der von der Rechtsprechung geforderte und mit der Unerfahrenheit der Land- und Forstwirte auf steuerlichem Gebiet begründete Hinweis auf den Beginn der Buchführungspflicht dann nicht erforderlich, wenn der betreffende Land- und Forstwirt durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe steuerlich beraten wurde und dies dem FA bekannt war.«
Gründe:
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