BFH - 25.05.1976 (IV B 119/75) - DRsp Nr. 1997/12928
BFH, vom 25.05.1976 - Aktenzeichen IV B 119/75
DRsp Nr. 1997/12928
»Die Bescheinigung nach § 32 Abs. 2 KohleG ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Investitionsprämie; sie ist objektgebunden und umfaßt alle Anschaffungen und Herstellungen, die in sachlichem oder zeitlichem Zusammenhang mit dem in der Bescheinigung als förderungswürdig bezeichneten Vorhaben stehen.«
Normenkette:
KohleG § 32;
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