Die Revisionen wegen Einkommensteuer 1965 bis 1967 und Festsetzung der Gewerbesteuermeßbeträge 1965 bis 1967 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
Streitig ist die steuerrechtliche Berücksichtigung eines Pachtverhältnisses zwischen Vater und Sohn.
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