BFH - 25.05.1977 (I R 93/75) - DRsp Nr. 1997/13418
BFH, vom 25.05.1977 - Aktenzeichen I R 93/75
DRsp Nr. 1997/13418
»Das im Wege steuerbegünstigter Umwandlung einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft von einer Personengesellschaft übernommene Vermögen behält die Rechtsnatur als Betriebsvermögen jedenfalls auch dann, wenn die Personengesellschaft ihre eigene gewerbliche Betätigung nicht mehr ausübt, dem FA aber erklärt, daß sie den (Gesamt-)Betrieb nicht aufgebe und bei sich bietender Gelegenheit eine gewerbliche Tätigkeit wieder aufnehmen wolle.«