I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, ist durch notariell beurkundeten Vertrag vom 6. Januar 1965 von A und B gegründet worden. An dem Stammkapital in Höhe von 500000 DM beteiligten sich beide Gesellschafter je zur Hälfte. Das Stammkapital wurde später auf 2MioDM erhöht.
Gegenstand der Klägerin ist nach dem Gesellschaftsvertrag die Werbung, Absatzförderung und die Einführung von pharmazeutischen Spezialfabrikaten unter dem eingetragenen A-Warenzeichen. Die Klägerin darf darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die ihr dienlich sind oder sein können und gesetzlich zulässig sind, jedoch keinen Einzelhandel.
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