BFH - 25.06.1985 (II R 213/83) - DRsp Nr. 1997/16288
BFH, vom 25.06.1985 - Aktenzeichen II R 213/83
DRsp Nr. 1997/16288
»Finanzmittel, die einer inländischen Zweigniederlassung als Dotationskapital zugewiesen werden, für das auch keine Zinsen berechnet werden, sind regelmäßig dem Eigenkapital zuzurechnen.«
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