I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG, die ein Bankunternehmen betreibt und sich dabei besonders dem Spargeschäft widmet. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) setzte durch vorläufigen Bescheid vom 27. November 1969 den Gewerbesteuermeßbetrag für 1968 gegen die Klägerin fest; dieser Festsetzung legte das FA die Steuermeßzahlen nach §
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