I. Die Kläger und Revisionskläger zu 1 und 2 (Kläger) schlossen in den Streitjahren 1973 und 1974 gemeinsam bankübliche Devisentermingeschäfte ab, um aus Kursschwankungen des Dollars Gewinne zu ziehen. Sie spekulierten überwiegend gegen den Dollar. Dabei verkauften sie Dollars zu einem bestimmten Zeitpunkt; vor diesem Zeitpunkt schlossen sie ein Deckungsgeschäft über Dollars ab. Gelegentlich spekulierten sie auch mit dem Dollar. Ihre telefonisch vereinbarten Geschäfte wickelten die Kläger auf banküblichen Formularen ab. Das Eröffnungs- und das Deckungsgeschäft wurden in der Weise glattgestellt, daß jeweils die Kursdifferenz als Gewinn oder Verlust ausgewiesen wurde.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|