I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 1967 die Zusammenveranlagung gewählt haben. Der Ehemann betreibt ein Großhandelsgeschäft. Im Streitjahr 1967 beschäftigte er vier bis sieben Arbeitnehmer, darunter - im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses - seine Ehefrau. Der Kläger zahlte im Streitjahr seiner Ehefrau und einem weiteren Arbeitnehmer über den vereinbarten Arbeitslohn hinaus 312 DM, die nach den Vorschriften des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes (2.
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