BFH - 25.10.1978 (II R 70/78) - DRsp Nr. 1997/14010
BFH, vom 25.10.1978 - Aktenzeichen II R 70/78
DRsp Nr. 1997/14010
»Einem jederzeit zu berichtigenden Rechenfehler gleichzuachten ist es, wenn der zuständige Veranlagungsbeamte zur Vermeidung von Rechenarbeit die Kraftfahrzeugsteuer aus nichtamtlichen Kraftfahrzeugsteuertabellen abliest und hierbei versehentlich in die falsche Tabelle gerät.«