I. Streitig ist bei der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrages 1967, ob die Tätigkeit des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) - der Betrieb eines Untersuchungsinstituts für medizinische Mikrobiologie und klinische Chemie - als gewerbliches Unternehmen oder als Ausübung eines freien Berufes anzusehen ist.
Der Kläger ist Facharzt für Laboratoriumsdiagnostik. In seinem Institut waren im Streitjahr ein Laborarzt, zwei Ärzte in Ausbildung zum Facharzt für Laboratoriumsdiagnostik und - neben einem Verwaltungsdirektor zur Leitung des Instituts - noch weitere 61 Mitarbeiter (medizinisch-technische Assistentinnen, Laborantinnen, Anlernlinge und Schülerinnen sowie Personal für Büro, Versand, Reinigung und Tierhaltung) beschäftigt.
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