Gründe:
I. Streitig ist bei der Einkommensteuer und bei der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrags,
1. ob für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts "Kundenkartei" eine Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gebildet werden darf und