BFH vom 26.01.1978
IV R 62/77
Normen:
EStG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFHE 124, 338
BStBl II 1978, 301

BFH - 26.01.1978 (IV R 62/77) - DRsp Nr. 1997/13703

BFH, vom 26.01.1978 - Aktenzeichen IV R 62/77

DRsp Nr. 1997/13703

»Zur nachträglichen Passivierung einer Leibrentenverpflichtung, die der Werber eines Betriebs gegenüber dem Veräußerer eingegangen ist.«

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 ;

I. Streitig ist im Rahmen der einheitlichen Gewinnfeststellungen für 1969, 1970 und 1972, wie laufende Zahlungen, zu denen sich die Klägerin im Jahr 1960 im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Betriebs den bisherigen Betriebsinhabern gegenüber verpflichtete, bilanzsteuerrechtlich zu behandeln sind, insbesondere, ob der Barwert dieser Verpflichtungen zum 31. Dezember 1969 gewinnmindernd passiviert werden kann, ohne daß gleichzeitig ein entsprechender Aktivposten gebildet wird.