BerlinFGBerlinFG (i.d.F. vom 29. Oktober 1970 - BGBl I 1970, 1481 - BStBl I 1970, 1017) § 28 Abs. 1, 2;
Fundstellen:
BFHE 118, 509
BStBl II 1977, 24
BFH - 26.03.1976 (VI R 98/74) - DRsp Nr. 1997/13074
BFH, vom 26.03.1976 - Aktenzeichen VI R 98/74
DRsp Nr. 1997/13074
»§ 28 BerlinFG in der Fassung vom 29.10.1970 enthält eine Regelungslücke, die in der Weise auszufüllen ist, daß auch Arbeitnehmer, die für eine Tätigkeit in Berlin (West) trotz eindeutiger und unzweifelhafter Vereinbarung wegen des Konkurses ihres Arbeitgebers keinen Arbeitslohn bezogen haben und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht beziehen werden, die Berlinzulage erhalten können. Bemessungsgrundlage für die Zulage ist in diesem Fall der auf den Kalendertag entfallende Arbeitslohn des Lohnabrechnungszeitraums.«
Normenkette:
BerlinFGBerlinFG (i.d.F. vom 29. Oktober 1970 - BGBl I 1970, 1481 - BStBl I 1970, 1017) § 28 Abs. 1, 2;
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