BFH - 26.03.1985 (VII B 12/85) - DRsp Nr. 1997/16125
BFH, vom 26.03.1985 - Aktenzeichen VII B 12/85
DRsp Nr. 1997/16125
»1. Für Streitigkeiten über die Festsetzung der Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGVO) ist der Finanzrechtsweg gegeben. 2. Die Rückwirkung der MGVO ist verfassungsrechtlich unbedenklich.«
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