BFH - 26.04.1978 (II R 68/71) - DRsp Nr. 1997/13783
BFH, vom 26.04.1978 - Aktenzeichen II R 68/71
DRsp Nr. 1997/13783
»Für den Erwerb eines unbebauten Grundstücks, für den der Erwerber Grunderwerbsteuerfreiheit nach GrEStWoBauG NW § 1 in Anspruch genommen hat, darf Grunderwerbsteuer nicht allein deshalb nacherhoben werden, weil der Erwerber nicht sofort oder innerhalb einer bestimmten Frist nach der Errichtung des Gebäudes durch eine förmliche Bescheinigung nach GrEStWoBauG § 2 Abs. 2 nachgewiesen hat, daß die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt worden sind.«