BFH vom 26.05.1981
IV R 153/75
Normen:
EStG § 3a, § 5 ;
Fundstellen:
BFHE 133, 525
BStBl II 1981, 733

BFH - 26.05.1981 (IV R 153/75) - DRsp Nr. 1997/15019

BFH, vom 26.05.1981 - Aktenzeichen IV R 153/75

DRsp Nr. 1997/15019

»1. Der IV. Senat des BFH legt dem Großen Senat des BFH folgende Fragen zur Entscheidung vor: a) Sind Wertpapiere, die im Rahmen eines sog. "echten" Pensionsgeschäfts übertragen werden, als Vermögensgegenstände des Pensionsgebers oder des Pensionsnehmers zu bilanzieren? b) Kann der Pensionsnehmer, auf den im Wege eines "echten" Pensionsgeschäfts Wertpapiere der in § 3a EStG genannten Art übertragen worden sind, die Steuerfreiheit nach § 3a EStG in Anspruch nehmen?«

Normenkette:

EStG § 3a, § 5 ;

I. In dem beim IV. Senat anhängigen Verfahren ist die steuerrechtliche Behandlung von Pensionsgeschäften mit Wertpapieren streitig.

I. Klägerin in diesem Verfahren war zunächst die A & Co. KG (im folgenden: KG). Diese gab ihren Gewerbebetrieb am 30. November 1974 auf; ihr Vermögen ging ohne Liquidation auf die B Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR), die nunmehrige Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) über.