BFH - 26.05.1982 (I R 16/78) - DRsp Nr. 1997/15319
BFH, vom 26.05.1982 - Aktenzeichen I R 16/78
DRsp Nr. 1997/15319
»Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die oberste Finanzbehörde die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit der Schweiz zwecks Beseitigung einer wirtschaftlichen Doppelbelastung mit deutschen und schweizerischen Steuern deshalb ablehnt, weil diese steuerliche Doppelbelastung nach Ansicht der Behörde dadurch entstanden ist, daß der inländische Steuerpflichtige im Wege des Rechtsmißbrauchs Vermögensgegenstände auf eine von ihm in der Schweiz gegründete Basisgesellschaft übertragen habe.«
Normenkette:
DBA-Schweiz (1931/1959) Art. 13;
Gründe:
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