BFH vom 26.06.1970
VI R 193/67
Fundstellen:
BFHE 100, 25
BStBl II 1970, 824

BFH - 26.06.1970 (VI R 193/67) - DRsp Nr. 1997/10253

BFH, vom 26.06.1970 - Aktenzeichen VI R 193/67

DRsp Nr. 1997/10253

»1. Die Erfindervergütung, die einem Alleinaktionär und Vorstandsvorsitzenden einer AG von der AG gewährt wird, kann zu seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. 2. Den Erben eines Arbeitnehmer-Erfinders steht die Vergünstigung der Verordnung über die steuerliche Behandlung der Vergütungen für Arbeitnehmer-Erfindungen vom 06.06.1951 grundsätzlich nicht zu.«

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Steuerpflichtiger) und die vom Finanzgericht (FG) zum Verfahren Beigeladene und Revisionsklägerin sind Eheleute.

Der Steuerpflichtige ist Miterbe des verstorbenen F., der Alleinaktionär und Vorstandsvorsitzender der Firma X-AG gewesen ist.