BFH vom 26.06.1973
VII R 43/72
Fundstellen:
BFHE 110, 94
BStBl II 1973, 747

BFH - 26.06.1973 (VII R 43/72) - DRsp Nr. 1997/11662

BFH, vom 26.06.1973 - Aktenzeichen VII R 43/72

DRsp Nr. 1997/11662

»1. Das Finanzgericht darf eine schriftliche Prüfungsarbeit einer Steuerbevollmächtigtenprüfung auch dann nicht selbständig neu bewerten, wenn es vermeint, aufgrund eigenen Sachverstands hierzu in der Lage zu sein und wenn ihm die gleichen tatsächlichen Grundlagen wie vorher dem Prüfungsausschuß zur Verfügung stehen. 2. Die abschließende Beurteilung einer schriftlichen Prüfungsarbeit durch den Prüfungsausschuß bedarf insbesondere dann keiner besonderen schriftlichen Begründung, wenn in der Korrektur die falschen und richtigen Lösungen in einer Dritten verständlichen Weise gekennzeichnet sind.«