BFH vom 26.07.1972
I R 158/71
Normen:
FGO § 102 ;
Fundstellen:
BFHE 106, 489
BStBl II 1972, 919

BFH - 26.07.1972 (I R 158/71) - DRsp Nr. 1997/11235

BFH, vom 26.07.1972 - Aktenzeichen I R 158/71

DRsp Nr. 1997/11235

»Die gerichtliche Prüfung, ob die Ablehnung oder Unterlassung eines Billigkeitserlasses rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 102 FGO), kann nur auf die zu dem Zeitpunkt der Ermessensentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage bezogen sein.«

Normenkette:

FGO § 102 ;