BFH - 26.07.1972 (I R 158/71) - DRsp Nr. 1997/11235
BFH, vom 26.07.1972 - Aktenzeichen I R 158/71
DRsp Nr. 1997/11235
»Die gerichtliche Prüfung, ob die Ablehnung oder Unterlassung eines Billigkeitserlasses rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 102FGO), kann nur auf die zu dem Zeitpunkt der Ermessensentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage bezogen sein.«