BFH vom 26.07.1972
I R 224/70
Fundstellen:
BFHE 107, 343
BStBl II 1973, 87

BFH - 26.07.1972 (I R 224/70) - DRsp Nr. 1997/11305

BFH, vom 26.07.1972 - Aktenzeichen I R 224/70

DRsp Nr. 1997/11305

»Unbeschadet der Frage, ob über das Bestehen einer Unterbeteiligung am Anteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft in dem die Gesellschafter dieser Gesellschaft betreffenden Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden ist (bejahend: Urteil des BFH vom 04.04.1968 IV R 5/67 , BFHE 92, 465, BStBl II 1968, 669; verneinend: Beschluß des BFH vom 28.06.1972 I R 206/67 , BFHE 106, 261, BStBl II 1972, 803), ist es mit Treu und Glauben unvereinbar, den Gesellschafter, der eine Unterbeteiligung geltend macht, auf das unanfechtbar abgeschlossene, die Gesellschafter der Personengesellschaft betreffende Gewinnfeststellungsverfahren zu verweisen, wenn das FA von Anfang an (auch für frühere Veranlagungszeiträume) über die Unterbeteiligung in einem selbständigen Gewinnfeststellungsverfahren entschieden hat, der betreffende Gesellschafter also keinen Anlaß hatte, die Unterbeteiligung im Gewinnfeststellungsverfahren der Personengesellschaft geltend zu machen.«

Die Mutter der Klägerin und Revisionsklägerin und der beiden Beigeladenen war bis zu ihrem Tode, am 17. Juni 1960, als Kommanditistin an einer KG beteiligt. Die Mutter hat hinsichtlich ihrer Beteiligung durch Testament vom 2. April 1960 wie folgt verfügt: