BFH vom 28.06.1972
I R 206/67
Normen:
FGO § 11 Abs. 3, 4 ;
Fundstellen:
BFHE 106, 261
BStBl II 1972, 803

BFH - 28.06.1972 (I R 206/67) - DRsp Nr. 1997/11176

BFH, vom 28.06.1972 - Aktenzeichen I R 206/67

DRsp Nr. 1997/11176

»Dem Großen Senat wird nach § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist über die Fragen, ob eine atypische stille Unterbeteiligung (Innengesellschaft) an dem Anteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Hauptgesellschaft) besteht und wie hoch der Anteil des Unterbeteiligten ist, in dem einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahren für die Hauptgesellschaft - unter Zuziehung des Unterbeteiligten - zu entscheiden oder muß oder kann über diese Fragen in einem besonderen Gewinnfeststellungsverfahren für die Innengesellschaft entschieden werden?«

Normenkette:

FGO § 11 Abs. 3, 4 ;

I.

In der die einheitlichen Gewinnfeststellungen 1952 bis 1958 betreffenden Revisionssache ist die steuerrechtliche Anerkennung von Unterbeteiligungen an einem Kommanditanteil streitig.