I. Die Revisionsklägerin zu 1., eine KG, ist die Gesamtrechtsnachfolgerin einer GmbH (Klägerin), die bis zum Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge Komplementärin der Klägerin war. Die Beigeladenen und Revisionskläger zu 2. bis 17. bzw. ihre Rechtsvorgänger waren an dem hier maßgebenden Stichtag vom 31. Dezember 1962 Gesellschafter der GmbH. Streitig ist die Bewertung der Anteile an dieser GmbH zum 31. Dezember 1962.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|