I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) im Streitjahr Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft i.S. der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielte, indem er als Gründungsgesellschafter einer GmbH den ihm bei der Gründung zugeteilten Geschäftsanteil innerhalb von sechs Monaten veräußerte.
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