BFH vom 26.08.1982
IV R 78/79
Normen:
BerlinFG § 14 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BFHE 137, 129
BStBl II 1983, 86

BFH - 26.08.1982 (IV R 78/79) - DRsp Nr. 1997/15445

BFH, vom 26.08.1982 - Aktenzeichen IV R 78/79

DRsp Nr. 1997/15445

»Erhöhte Absetzungen nach § 14 BerlinFG kommen für Hochseejachten grundsätzlich nicht in Betracht. Das gilt auch dann, wenn die Jachten während der Wintermonate in Berlin (West) gewartet und dort zur Förderung des Verkaufs gleichartiger Jachten Interessenten vorgeführt werden.«

Normenkette:

BerlinFG § 14 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe:

I. Der Rechtsstreit geht um die Frage, ob für Anzahlungen auf die Anschaffungskosten einer Jacht die erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 14 Abs. 4 Satz 1 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) im Jahr der Anzahlung geltend gemacht werden kann. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt zusammen mit seiner Ehefrau einen ....Betrieb für ....

Außerdem betreibt er seit 1970 ein Gewerbe als Handelsvertreter für Motor- und Segeljachten. Er hat zu diesem Zweck mit der Werft X in ... mehrere Verträge abgeschlossen, nach denen ihm bis zum 31. Dezember 1976 das Alleinverkaufsrecht für die Erzeugnisse dieses Unternehmens zustehen sollte.