I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat im Jahr 1972 als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und u.a. als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bezogen. Durch Vertrag vom 24. April 1972 hat er in Berlin (West) eine Eigentumswohnung erworben, die seit dem 1. Oktober 1972 bezugsfertig ist.
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