BFH vom 26.10.1977
VIII R 111/74
Normen:
EStDV § 82b Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 124, 498
BStBl II 1978, 367

BFH - 26.10.1977 (VIII R 111/74) - DRsp Nr. 1997/13742

BFH, vom 26.10.1977 - Aktenzeichen VIII R 111/74

DRsp Nr. 1997/13742

»Die Verteilung des Erhaltungsaufwands nach EStDV § 82b Abs. 1 auf mehrere Jahre kann grundsätzlich nur im Veranlagungsverfahren für das Jahr beantragt werden, in dem der Erhaltungsaufwand geleistet ist.«

Normenkette:

EStDV § 82b Abs. 1 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob ein Steuerpflichtiger das Verteilungswahlrecht nach § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) für größeren Erhaltungsaufwand bei Wohngebäuden noch im Rahmen der Veranlagung späterer Jahre ausüben kann, wenn das Finanzamt (FA) für das Jahr der Verausgabung des Erhaltungsaufwands mangels abgegebener Steuererklärung eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorgenommen hat, die bestandskräftig geworden ist.