BFH vom 26.10.1982
VIII R 50/80
Normen:
EStG § 4 Abs. 4, § 6a;
Fundstellen:
BFHE 137, 269
BStBl II 1983, 209

BFH - 26.10.1982 (VIII R 50/80) - DRsp Nr. 1997/15509

BFH, vom 26.10.1982 - Aktenzeichen VIII R 50/80

DRsp Nr. 1997/15509

»Begnügt sich im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer-Ehegatte mit unangemessen niedrigen Aktivbezügen, so kann die Zusage einer im Verhältnis zu diesen Bezügen hohen Pension steuerrechtlich schon dann nicht anerkannt werden, wenn es an klaren und eindeutigen Vereinbarungen darüber fehlt, daß die hohe Pension einen Ausgleich für die niedrigen Aktivbezüge bilden soll.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4, § 6a;