I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehren für 1970 die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung. Der Kläger ist Prokurist eines Zeitungsverlages. Er ist im Hauptbetrieb in A. tätig; ferner hat er - soweit Anlaß dazu besteht - die Geschäftsstellen oder Anzeigen-Annahmestellen des Verlags aufzusuchen. Der Kläger muß auch nach der allgemeinen Dienstzeit im Verlag anwesend sein. Seine Wohnung hat er im Einzugsbereich von A. in einem Ein-Raum-Appartement von etwa 40 qm.
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