BFH - 26.11.1982 (VI R 205/81) - DRsp Nr. 1997/15459
BFH, vom 26.11.1982 - Aktenzeichen VI R 205/81
DRsp Nr. 1997/15459
»1. Eine Abtretung von Steuererstattungsansprüchen ist nur wirksam, wenn die Abtretungsanzeige gegenüber dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck keine ihrer Schutzfunktion entgegenstehenden Änderungen enthält. 2. Eine unwiderruflich erteilte Vollmacht des Abtretenden zur Unterzeichnung der Abtretungsanzeige setzt die nachgewiesene Kenntnis des Vollmachtgebers von dem amtlich vorgeschriebenen Anzeigenvordruck voraus.«