I. Im Klageverfahren, welches die Körperschaftsteuerveranlagungen 1970 bis 1973 betraf, war streitig, ob die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine Unterstützungskasse in der Form eines eingetragenen Vereins, die Körperschaftsteuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Nr 7 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) deshalb nicht in Anspruch nehmen könne, weil die Kasse ihrem Trägerunternehmen ein zu niedrig zu verzinsendes Darlehen gewährt habe.
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