I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine aus den Eheleuten X (seit Juni 1973 geschieden) bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts, betrieb im Streitjahr 1973 den Campingplatz Y. Streitig ist, ob diese Tätigkeit als gewerblich anzusehen ist und der Gewerbesteuer unterliegt. Der Campingplatz besteht seit 1969 auf Grundbesitz, der den Eheleuten im Streitjahr gemeinschaftlich gehörte.
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