BFH vom 27.02.1970
III R 83/68
Fundstellen:
BFHE 98, 200
BStBl II 1970, 301

BFH - 27.02.1970 (III R 83/68) - DRsp Nr. 1997/10012

BFH, vom 27.02.1970 - Aktenzeichen III R 83/68

DRsp Nr. 1997/10012

»Es ist ermessensmißbräuchlich, wenn das FA auf der Abgabe des Fragebogens für die Bewertung von Mineral- und Heilquellen zum 1. Januar 1963 besteht, obwohl schon nach dem Wortlaut des § 23 BewG in der Fassung vor dem BewG 1965 die Voraussetzungen für die vom FA beabsichtigte Nachfeststellung des Einheitswerts auf diesen Stichtag vorlagen.«

I. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Natron-Lithium-Quelle. Für diese Quelle ermittelte das Finanzamt (FA) auf einzelne Stichtage Teilwerte. Zum 1. Januar 1960 stellte das FA einen Einheitswert fest. Gegen diesen Bescheid legte die Klägerin Einspruch ein, der vom FA als unbegründet zurückgewiesen wurde. Über die dagegen eingelegte Berufung (Klage) war nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) zur Zeit des Ergehens des FG-Urteils im vorliegenden Rechtsstreit noch nicht entschieden.