I. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Natron-Lithium-Quelle. Für diese Quelle ermittelte das Finanzamt (FA) auf einzelne Stichtage Teilwerte. Zum 1. Januar 1960 stellte das FA einen Einheitswert fest. Gegen diesen Bescheid legte die Klägerin Einspruch ein, der vom FA als unbegründet zurückgewiesen wurde. Über die dagegen eingelegte Berufung (Klage) war nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) zur Zeit des Ergehens des FG-Urteils im vorliegenden Rechtsstreit noch nicht entschieden.
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