I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH ist. Die Gesellschafter der Klägerin faßten am 4. Januar 1974 den Beschluß, die Kommanditeinlagen von bisher 200.000 DM durch Umwandlung offener Rücklagen zum 1. Januar 1974 um 100.000 DM auf 300.000 DM zu erhöhen. Am 5. Dezember 1975 beschlossen die Gesellschafter, die Kommanditeinlagen zum 31. Dezember 1975 und zum 1. Januar 1976 jeweils um insgesamt 100.000 DM durch Umwandlung weiterer offener Rücklagen zu erhöhen. Die Bilanzen der Klägerin zum 31. Januar 1973, 1974 und 1975 weisen keine Rücklagen auf. Die Verlust- und Gewinnrechnungen zum 31. Dezember 1974 sowie zum 31. Dezember 1975 weisen jeweils folgendes aus:
Zuführung zu den Rücklagen 100.000 DM
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Bilanzgewinn X abzügl. 100.000 DM.
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