I. Streitig ist, ob der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) die erhöhte Investitionszulage des § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Berlinhilfegesetzes (BHG) 1968 für im Jahre 1968 angeschaffte Wirtschaftsgüter zusteht.
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