I. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts war der Kläger an der unter der Firma ... betriebenen Kommanditgesellschaft (KG) beteiligt. Die übrigen Gesellschafter waren seine beiden Neffen. 1969 hatte der Kläger seine Absicht bekundet, aus der KG "mit der Maßgabe" auszuscheiden, daß er 50vH des zum Vermögen der KG gehörenden Grundstücks erhielte, das damals im Grundbuch unter einer Nummer des Bestandsverzeichnisses eingetragen war. In der Folge wurde das Grundstück in zwei etwa gleich große Parzellen geteilt und unter zwei Nummern des Bestandsverzeichnisses eingetragen.
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