BFH - 27.04.1978 (IV R 102/74) - DRsp Nr. 1997/13845
BFH, vom 27.04.1978 - Aktenzeichen IV R 102/74
DRsp Nr. 1997/13845
»Eine Teilpraxisveräußerung i.S. des § 18 Abs. 3EStG liegt nicht vor, wenn ein Steuerbevollmächtigter, der am selben Ort in einem einheitlichen örtlichen Wirkungsbereich, jedoch in organisatorisch getrennten Büros eine landwirtschaftliche Buchstelle und eine Steuerpraxis für Gewerbetreibende betreibt, die Steuerpraxis für Gewerbetreibende veräußert.«