I. Die Revisionskläger (Eheleute) sind Eigentümer eines 955 qm großen Grundstücks, dessen Straßenfront rd. 25 m und dessen Tiefe rd. 37 m beträgt. Sie errichteten auf diesem Grundstück 1962 ein freistehendes Gebäude, das einen L-förmigen Grundriß hat. Der längere Schenkel des Gebäudes führt im rechten Winkel zur Straßenfront und endet dort mit einer Doppelgarage. Diese Garage und eine etwa 1,70 m hohe Mauer grenzen das Grundstück gegen die Straße ab. Der Zugang zum Grundstück befindet sich rechts neben der Garage auf einem rd. 5 m breiten Streifen, der bis zur Grenze des nächsten Grundstücks verbleibt, und der durch eine Tür und eine Mauer gegen die Straße abgegrenzt ist.
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