BFH vom 27.05.1981
II R 61/79
Normen:
Schlewig-Holsteinisches GrESBWG § 7 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BFHE 133, 456
BStBl II 1981, 682

BFH - 27.05.1981 (II R 61/79) - DRsp Nr. 1997/14995

BFH, vom 27.05.1981 - Aktenzeichen II R 61/79

DRsp Nr. 1997/14995

»Wird bei einer durch Angehörige des Erwerbers bewohnten Eigentumswohnung der begünstigte Zweck dadurch aufgegeben, daß die Angehörigen ausziehen und daß die Wohnung an Dritte vermietet wird, so kommt es für die - ggf. eine Nachversteuerung ausschließende - Prüfung, ob der steuerbegünstigte Zweck wegen zwingender beruflicher Gründe aufgegeben worden ist, auf die bei den Angehörigen bestehenden beruflichen Verhältnisse an.«

Normenkette:

Schlewig-Holsteinisches GrESBWG § 7 Abs. 2 Nr. 1;

I. 1971 kaufte der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) eine Eigentumswohnung in ..., die von der Bezugsfertigkeit an durch den Sohn des Klägers und durch dessen Ehefrau bewohnt wurde. Nachdem der Sohn Ende September 1973 seine Beschäftigungsstelle ... aufgegeben und bis Ende März 1975 eine weitere Berufsausbildung absolviert hatte, trat er am 1. April 1975 eine neue berufliche Tätigkeit in ... an. Seither ist die Eigentumswohnung an Dritte vermietet.