I. 1971 kaufte der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) eine Eigentumswohnung in ..., die von der Bezugsfertigkeit an durch den Sohn des Klägers und durch dessen Ehefrau bewohnt wurde. Nachdem der Sohn Ende September 1973 seine Beschäftigungsstelle ... aufgegeben und bis Ende März 1975 eine weitere Berufsausbildung absolviert hatte, trat er am 1. April 1975 eine neue berufliche Tätigkeit in ... an. Seither ist die Eigentumswohnung an Dritte vermietet.
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