BFH vom 27.05.1981
II R 71/79
Normen:
Schlewig-Holsteinisches GrESBWG § 7 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BFHE 133, 454
BStBl II 1981, 681

BFH - 27.05.1981 (II R 71/79) - DRsp Nr. 1997/14994

BFH, vom 27.05.1981 - Aktenzeichen II R 71/79

DRsp Nr. 1997/14994

»Gibt ein arbeitslos gewordener Erwerber, dessen gesunkenes Familieneinkommen nicht mehr ausreicht, neben den sonstigen Ausgaben die Grundstücksbelastungen zu tragen, den begünstigten Zweck durch Weiterveräußerung unter Verlegung des Wohnortes an einen Ort mit günstigerem Arbeitsmarkt auf, so ist eine Nachversteuerung ausgeschlossen.«

Normenkette:

Schlewig-Holsteinisches GrESBWG § 7 Abs. 2 Nr. 1;

I. 1975 kauften der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine Ehefrau je zur ideellen Hälfte ein mit einem Eigenheim bebautes Grundstück in ..., das sie bezogen. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) stellte den Erwerb zunächst durch interne Verfügung gemäß § 2 Nr. 1 des Schleswig-Holsteinischen Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetzes (GrESBWG) von der Grunderwerbsteuer frei.

1976 wurde der Kläger von seinem damaligen Arbeitgeber entlassen. Seine Bemühungen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, blieben zunächst ohne Erfolg. Infolge der Arbeitslosigkeit sank das Familiennettoeinkommen auf monatlich ... DM, wovon pro Monat ... DM zur Abdeckung der Grundstücksbelastungen und ... DM für sonstige Nebenkosten aufzubringen waren. Angesichts dessen sahen sich der Kläger und seine Ehefrau gezwungen, das Grundstück zu veräußern, was 1977 geschah. Danach zogen sie nach ....