BFH - 27.06.1978 (VIII R 168/73) - DRsp Nr. 1997/13900
BFH, vom 27.06.1978 - Aktenzeichen VIII R 168/73
DRsp Nr. 1997/13900
»Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks, das mehreren gehört, sind, wenn auf das Rechtsverhältnis zwischen den Miteigentümern die Vorschriften über die Gemeinschaft Anwendung finden, den Teilhabern grundsätzlich nach dem Verhältnis ihrer Anteile zuzurechnen. Eine davon abweichende Gestaltung durch die Teilhaber ist auch steuerrechtlich zu beachten, soweit sie ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis hat.«