BFH vom 27.06.1980
III R 115/79
Normen:
BewG § 88 ;
Fundstellen:
BFHE 131, 391
BStBl II 1980, 391

BFH - 27.06.1980 (III R 115/79) - DRsp Nr. 1997/14503

BFH, vom 27.06.1980 - Aktenzeichen III R 115/79

DRsp Nr. 1997/14503

»Die Belegenheit eines Zweifamilienhauses im Zonenrandgebiet rechtfertigt nicht generell eine Ermäßigung des Gebäudesachwerts wegen der Lage des Grundstücks (§ 88 Abs. 2 BewG). Ob eine solche Ermäßigung ausnahmsweise in Betracht kommt, hängt davon ab, ob ein Grundstück durch die unmittelbare Nähe der Grenze und ihrer Einrichtungen in besonderem Maße beeinträchtigt ist.«

Normenkette:

BewG § 88 ;

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Eigentümer eines Zweifamilienhauses, das im Zonenrandgebiet belegen ist. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) ermittelte den Wert des Grundstücks im Wege des Sachwertverfahrens und stellte den Einheitswert zum 1. Januar 1977 fest. Nach erfolglosem Einspruch begehrte der Kläger im Klageverfahren, den Einheitswert unter Anwendung des Ertragswertverfahrens zu ermitteln.