BFH vom 27.07.1977
I R 65/75
Normen:
AO § 146a;
Fundstellen:
BFHE 123, 284
BStBl II 1978, 41

BFH - 27.07.1977 (I R 65/75) - DRsp Nr. 1997/13564

BFH, vom 27.07.1977 - Aktenzeichen I R 65/75

DRsp Nr. 1997/13564

»Der die Verjährungsablaufhemmung nach AO § 146a bewirkende Vorgang ist nicht der Anfechtungsakt als solcher, sondern das durch die Anfechtung ausgelöste Rechtsbehelfsverfahren. War vor Inkrafttreten des AO § 146a (01.01.1966) ein solches Verfahren anhängig, so wurde durch dieses Verfahren mit dem Inkrafttreten der Vorschrift der Ablauf der Verjährung gehemmt.«

Normenkette:

AO § 146a;

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) - ein eingetragener Verein - hat mit Wirkung zum 1. Januar 1960 seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit allen Aktiven und Passiven in ausgeglichener Höhe auf eine neu gegründete GmbH übertragen. Daneben wurde zwischen dem Kläger und der GmbH vereinbart, daß die laufende Rentenzahlung aus einer vom Kläger bisher nicht passivierten Rentenverpflichtung mit Wirkung vom 1. Januar 1960 an zu Lasten des Gewinns der GmbH zu erfolgen habe. Zwischen dem Kläger und dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) besteht Einigkeit, daß der Barwert der Rente sich zum genannten Zeitpunkt auf ... DM belief.