I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) - ein eingetragener Verein - hat mit Wirkung zum 1. Januar 1960 seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit allen Aktiven und Passiven in ausgeglichener Höhe auf eine neu gegründete GmbH übertragen. Daneben wurde zwischen dem Kläger und der GmbH vereinbart, daß die laufende Rentenzahlung aus einer vom Kläger bisher nicht passivierten Rentenverpflichtung mit Wirkung vom 1. Januar 1960 an zu Lasten des Gewinns der GmbH zu erfolgen habe. Zwischen dem Kläger und dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) besteht Einigkeit, daß der Barwert der Rente sich zum genannten Zeitpunkt auf ... DM belief.
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