I. Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese hatte am 15. Juni 1962 für insgesamt 173.056 DM in Bayern belegene unbebaute Grundstücke gekauft. Auf die Versicherung, auf deren Grundflächen steuerbegünstigte Gebäude des sozialen Wohnungsbaus zu errichten, war sie von der Grunderwerbsteuer freigestellt worden. Am 30. September 1964 ist über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden.
Im Jahr 1965 hat der Kläger als Konkursverwalter die Grundstücke in unbebautem Zustand veräußert. Das Finanzamt (Beklagter) hat eine Grunderwerbsteuer von 13.335 DM festgesetzt. Einspruch und Klage blieben erfolglos.
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